Alle Partner sind stets bemüht, durch professionelles Handeln und Agieren die zu erbringenden Leistungen zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten abzuwickeln. Diese Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und AltoSasso gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
AltoSasso ist als Vermittler von privaten, historischen Räumlichkeiten und als Agentur für die Organisation von Veranstaltungen, das Marketing und die PR in eben diesen Locations tätig. Der jeweilige Auftraggeber verpflichtet sich, die von AltoSasso hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen.
§ 1 Angebot und Vertragsabschlüsse
- Verträge zwischen AltoSasso und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich schriftlich und erst mit der ausdrücklichen Annahme durch AltoSasso zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Leistungsbeginn ist der Tag der Einlangung der Anzahlung am Konto von AltoSasso.
- Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von AltoSasso und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
- Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
- Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet und bedürfen der schriftlichen Form, soweit die Änderungen oder Abweichungen die vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
- Die Eigentums- und Urheberrechte (auch auszugsweise) verbleiben uneingeschränkt und ohne zeitliche Begrenzung bei AltoSasso. Unterlagen dürfen ohne schriftliches Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- AltoSasso verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen und diese werden erst nach Rückbestätigung durch AltoSasso bindend.
§ 2 Vermietung von Locations
Für die über AltoSasso gemieteten privaten, historischen Räumlichkeiten, haftet der Auftraggeber bei mutwilligen Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz. AltoSasso verlangt vom Auftraggeber für oben benannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung.
§ 3 Leistungen durch Dritte
Sublieferanten werden durch AltoSasso bestimmt. Die Haftung für Leistungen, die sich aus der Sublieferanten-Beauftragung ergibt, trifft AltoSassonach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über AltoSasso.
§ 4 Stornierungen
AltoSasso behält sich das Recht vor, bei Kürzungen des Auftragsvolumens bzw. wesentlichen Veränderungen (z.B. Terminverschiebungen) sämtliche bis dahin entstandenen Kosten zuzüglich einer dem Umfang entsprechenden Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
Im Fall von Stornierungen werden alle geleisteten Arbeiten (auch Leistungen von Dritten) nach Aufwand abgerechnet. AltoSasso behält sich das Recht vor das Honorar in voller Höhe zu verrechnen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
Rechnungsbeträge sind, soweit nichts Anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist AltoSasso berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
- 50% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss
- Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug werden 12% p.a. Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnet.
- Die entstehenden Barauslagen (z.B. Trinkgelder) sind vom Kunden vollständig zu tragen. Bei Auslandsgeschäften ist eine Vorauszahlung in voller Höhe vorgesehen. Alle etwaigen Spesen trägt der Auftraggeber.
§ 6 Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an AltoSasso zu leisten:
- Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 50% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch AltoSasso bleibt vorbehalten.
- Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
- Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem AltoSasso ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
- Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei AltoSasso.
- Für jeden Fall des Rücktritts von AltoSasso wird die Haftung von AltoSasso gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
- Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen den Nachweis für geringere Aufwendungen von AltoSasso zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 7 Kündigung
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl AltoSasso als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann AltoSasso für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 8 Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AltoSasso beruhen.
§ 9 Haftungen/Garantien
- AltoSasso haftet für erbrachte Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und verfügt über eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
- Es wird zwischen AltoSasso und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen AltoSasso grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
- Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Abschluss (letzter Veranstaltungstag) bei AltoSasso geltend gemacht werden.
- Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt AltoSasso von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§ 10 Vermittlungsleistung
- AltoSasso haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
- Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist AltoSasso von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
- Soweit AltoSasso als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von AltoSasso hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist AltoSasso so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von AltoSasso vermittelt worden. AltoSasso hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an AltoSasso gezahlt hätte.
- Ist AltoSasso im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel AKM, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und AltoSasso ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt unwiderruflich der Gerichtsstand Völkermarkt. Alle einen Auftrag betreffenden Vereinbarungen insbesondere Abweichungen von den üblichen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gehen auf den jeweiligen Rechtsnachfolger in vollem Umfang über. Aufwandsentschädigungen für Präsentationen sind üblich und müssen vor Angebotslegung schriftlich vereinbart werden. Zum Zeitpunkt der Präsentationsabgabe sind die Eigentums- und Urheberrechte der darin enthaltenen Ideen und Konzepte dokumentiert.
Hinweis zum Datenschutz
Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch AltoSasso, von uns beauftragten neutralen Dienstleistern und kooperierenden Unternehmen. Die Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken in Form von Namen, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes gespeichert. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen.
Juli 2016